anwalt2go
Keine Termine! Keine Bürobesuche! Kein Stress!
Anwalt2go ist die neue Form der Justizdienstleistung am Kunden und bedeutet, dass wir unseren Kontakt zwischen Anwalt und Mandant – von Ausnahmen abgesehen – mit den modernen Kommunikations-mitteln, Telefax, Telefon und der guten alten Post, erledigen können.
Dies gilt insbesondere für viele Standard-Verfahren, insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen, Bußgeldsachen, Scheidungen, kleineren Strafsachen, vielen Mietangelegenheiten und insbesondere dem gesamten standardisierten Inkassowesen.
Meine Homepage bietet für den Service „Anwalt2go“ alle notwendigen Voraus-setzungen. Lernen Sie mich kennen, machen Sie sich ein Bild von mir und laden Sie hier die notwendigen Formulare, wie insbesondere die Vollmacht, aber auch Prozesskostenhilfeformulare oder familienrechtliche Formulare, die für eine Scheidung benötigt werden, herunter (PDF).
Anwalt2go heißt nicht, dass Sie Ihren Anwalt nicht sehen können, Anwalt2go heißt nur, dass Sie ihn nicht in seinem Büro besuchen müssen, wenn Sie etwas Besseres zur gleichen Zeit vorhaben.
Anwalt2go gibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, wann immer Sie es wollen, binnen weniger Tage einen Besprechungstermin hier in der Kanzlei zu vereinbaren. Anwalt2go ist nur eine zusätzliche Chance und kein Nachteil!
